Honorar

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Honorar

Mein Honorar berechne ich nach dem für Rechtsanwälte gültigen Vergütungsgesetz. Dabei ist in jedem Fall die Prüfung einbezogen, ob in Ihrem individuellen Fall die Finanzierung über Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommen.

 

 

Für Verteidigungen im Strafrecht ist die Beratungshilfe nur sehr eingeschränkt, die Prozesskostenhilfe gar nicht möglich. In diesen Fällen kann aber eine notwendige Verteidigung gegeben sein. Hier rechne ich zunächst mit der Landeskasse ab.